Mit diesem nach DEKRA Standard zertifizierten Abschluss erstellen Sie Gutachten zur Ermittlung des Verkehrs- und Marktwertes für unbebaute und bebaute Grundstücke, z. B. mit Standard Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern sowie Doppel- und Reihenhäuser inklusive Rechte und Belastungen sowie grundstücksgleiche Rechte.
Das Seminar ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zum zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 (siehe Infografik der Zertifizierungsstufen).
Teilnahmevoraussetzungen
• Abschluss als DEKRA geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung - D1
• Gleichwertiger Abschluss durch eine andere Prüforganisation, wie z.B. TÜV, Sprengnetter, DIA, etc.*
Seminarinhalt
Die folgenden, in der Wertermittlungspraxis am häufigsten vorkommenden,
grundstücksbezogenen Rechte und Belastungen sowie grundstücksgleiche Rechte
werden zunächst theoretisch erörtert und anschließend wird die Herangehensweise
im Gutachten anhand von Beispielen erklärt und mittels verschiedener
Aufgabenstellungen eingeübt:
• Einführung und Überblick
• Erbbaurecht (nach verschiedenen Modellen: WertR, Kröll/Hausmann und Münchner Modell)
• Wohnungsrechte
• Nießbrauchrechte
• Wegerechte (mit Notwegerecht)
• Leitungsrechte
• Überbau
• Reallasten
• Baulasten
• Ausgesuchte grundstücksgleiche Rechte
Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf:
• dem Ansatz von angemessenen Kapitalisierungszinssätzen
• der Berücksichtigung von Leibrenten
• der Wahl von korrekten Barwertfaktoren und Sterbetafeln
• der Vertiefung von finanzmathematischen Grundlagen
Seminardauer
3 Tage
Seminarzeiten
09.00 - 17.00h
je 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten + Pausen
Seminargebühr
1.200,00 EUR (QM-Akademie Partner = 1.080,00 EUR) zzgl. gesetzl. MwSt.
Seminarleiter
Den jeweiligen Dozenten entnehmen Sie unserem Anmeldeformular (PDF-Version)
Details zu den Dozenten sind auf unserer Dozentenseite aufgeführt.
Prüfungsverfahren
Die DEKRA Certification GmbH bewertet die fachliche Kompetenz der Teilnehmer und die Eignung zur Ausübung einer Sachverständigentätigkeit anhand der Teilnahmevoraussetzungen und einer Prüfung nach festgelegten Qualifikationsanforderungen (DEKRA Standard).
Die Zertifizierungsprüfung erfolgt in Form einer Multiple-Choice-Prüfung, die die Teilnehmer am Ende des Präsenzseminares vor Ort absolvieren.
Dieses Seminar kann auch ohne Prüfungsteilnahme als fachliche Weiterbildung oder zur Re-Zertifizierung besucht werden.
Prüfungsinhalte
• Rechte und Belastungen in der Verkehrswertermittlung
• Kapitalisierungszinssätze
• Leibrenten
• Barwertfaktoren
• Sterbetafeln
• Finanzmathematische Grundlagen
Prüfgebühr
Prüfungsteilnahme mit Zertifizierungsabschluss inkl. DEKRA - Zertifikat und DEKRA - Siegel:
315,00 EUR zzgl. gesetzl. MwSt. für DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung - D1 mit gültigem Zertifikat
335,00 EUR zzgl. gesetzl. MwSt. für Sachverständige anderer Prüforganisationen*
Das Bestehen der Zertifizierungsprüfung berechtigt zum Führen des abgebildeten DEKRA - Siegels.
Die genauen Prüfmodalitäten entnehmen Sie der Prüfungsordnung der DEKRA.
Durch den hier erlangten Zertifizierungsabschluss erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzung für die Zertifizierungsstufe
"DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - D2".
(Siehe angefügte Übersicht der DEKRA Zertifizierungsstufen.)
Zertifikatausstellung / Re-Zertifizierung
Die Zertifizierung durch die DEKRA Certification GmbH erfolgt in Form eines Kompetenzzertifikates mit einer Gültigkeit von jeweils 3 Jahren.
Das Zertifikat kann bei Ablauf durch eine Re-Zertifizierung um jeweils weitere 3 Jahre verlängert werden.
Zur Erlangung der Re-Zertifizierung (Zertifikatsverlängerung) unterliegen Sie einer ständigen Weiterbildungspflicht, z.B. durch die von uns angebotenen Fachseminare & Re-Zertifizierungsseminare. Die genauen Anforderungen und Kosten der Re-Zertifizierung entnehmen Sie der Prüfungsordnung der DEKRA.
Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Diese Ausbildung erfüllt die Anforderungen der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung (GewO) sowie § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) mit einem Umfang von 18 Zeitstunden. Die absolvierten Zeitstunden werden auf der Teilnahme-Urkunde ausgewiesen.
* Nachweis muss erbracht werden!
(Klicken zum Vergrößern)
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