Staatlich anerkannter Bildungsträger gemäß § 11 AWbG

QM - Akademie GmbH - Ausbildung und Weiterbildung von Sachverständigen
QM-Akademie - Zugelassener Träger nach AZAV über CERTQUA
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QM - Akademie - Kooperationspartner DEKRA Certification

Allgemeine Geschäftsbedingungen der QM - Akademie GmbH

 

 

Teilnahmebedingungen für Schulungen und Seminarveranstaltungen

 

Mit der Anmeldung zu unseren Schulungen / Seminarveranstaltungen kommt zugleich ein Seminarvertrag zu Stande. Vertragspartner sind der eingetragene Teilnehmer sowie die Firma QM - Akademie GmbH, Overather Feld 2, 52525 Heinsberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Thönissen.

Inhalt des Seminarvertrages ist das im Anmeldeformular beschriebene und angekreuzte oder ausgewählte Seminar sowie die dort aufgeführten Preise, Orte und Zeiten.

Der Teilnehmer erhält unmittelbar nach Anmeldung eine Seminarbestätigung sowie die elektronische Rechnung zum Seminar, die zum aufgedruckten Zahlungstermin (i.d.R. 10 Tage nach Rechnungslegung) fällig und zahlbar ist.

Die Buchung ist verbindlich und verpflichtet zur fristgerechten Zahlung des Seminarpreises.

Der Teilnehmer hat bis 3 Werktage vor Seminarbeginn das Recht einer einmaligen kostenfreien Umbuchung auf ein inhaltsgleiches Seminar. Bei späterer Absage wird bei einer Umbuchung eine zusätzliche Umbuchungsgebühr von 25% der Netto-Seminargebühr berechnet. Die Umbuchungsgebühr entsteht nicht bei einem schriftlich nachgewiesenen wichtigen Grund (Todesfälle, Erkrankung des Seminarteilnehmers, etc.). Jede weitere fristgerechte Umbuchung wird mit 199,00 €* in Rechnung gestellt. Es sind max. 2 Umbuchungen möglich. Die Umbuchung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglich gebuchten Seminar erfolgen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen entfällt der Anspruch einer kostenfreien Ersatzteilnahme oder Umbuchung. Eine Umbuchung oder Entschuldigung hat immer schriftlich zu erfolgen und entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung des Rechnungsbetrages für das ursprünglich gebuchte Seminar.

Absagen des Seminars durch den Veranstalter können jederzeit z.B. durch Krankheit des Seminarleiters oder Referenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen erfolgen. Bereits gezahlte Gebühren werden mit Ersatz- oder Folgeseminaren verrechnet. Eine Rückerstattung der Seminargebühr erfolgt nicht.

Mit Ihrer Seminaranmeldung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzerklärung der QM - Akademie GmbH unter: www.qm-akademie.eu/datenschutz.html zu.

 

Gerichtsstand für alle eventuellen Streitigkeiten ist der Sitz der Firma, somit Heinsberg.

 

 

Zusatzvereinbarung für Seminarveranstaltungen mit einer anschließenden DEKRA Prüfung

Mit der Bestätigung der AGB bestätigen Sie die Kenntnisnahme der DEKRA Prüfungsordnung (siehe Seminarinformationen auf unserer Homepage) und der separat anfallenden Prüfgebühr - diese wird durch die DEKRA Certification GmbH gesondert in Rechnung gestellt. Gleichzeitig erklären Sie sich damit einverstanden, dass die DEKRA die QM - Akademie GmbH über Ihr Prüfungsergebnis informiert.

 

 

Zusatzvereinbarung für Seminarveranstaltungen mit einer anschließenden IQ-ZERT Prüfung

Mit der Bestätigung der AGB bestätigen Sie die Kenntnisnahme der Prüfungsmodalitäten und der separat anfallenden Prüfgebühr - diese wird durch die IQ-ZERT GmbH & Co. KG, Uhlandstr. 10, 53757 Sankt Augustin, gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

Zusatzvereinbarung für über eine AZAV-Maßnahme geförderte Seminarteilnehmer

Der Teilnehmer erhält unmittelbar nach Anmeldung eine Vertragsbestätigung und nach Abschluss der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung. Absagen des Präsenzteils durch den Veranstalter können jederzeit z.B. durch Krankheit des Referenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen erfolgen.

Die Bundesagentur für Arbeit kann die Förderung des Teilnehmers vor Antritt der Maßnahme kostenfrei zurücknehmen. Der Teilnehmer kann von seiner Anmeldung vor Maßnahmebeginn kostenfrei zurücktreten oder im Laufe der Maßnahme kostenfrei kündigen, sofern hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der mit dem Kostenträger abgestimmt ist, z.B. wenn die Bundesagentur für Arbeit die Förderbewilligung zurückzieht. Gleiches gilt im Falle einer nachgewiesenen Erkrankung des Teilnehmers vor oder während der Maßnahme. Sollte ein über eine AZAV-Maßnahme geförderter Teilnehmer vor Antritt oder während der Maßnahme nachweislich eine neue Arbeitsstelle antreten, so hat er ein Sonderkündigungsrecht, durch das er die Maßnahme vorzeitig beenden kann bzw. die Maßnahme nicht antreten muss. Nicht in Anspruch genommene Kosten werden an den Maßnahmeträger zurückerstattet.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von der QM - Akademie GmbH zu Betreuungs- und Schulungszwecken gespeichert werden und er zukünftig per Telefon, per Post oder per E-Mail kontaktiert wird.

 

 

Zusatzvereinbarung für das Selbststudium

Die Studienunterlagen erhält der Teilnehmer nach Eingang der vollständigen Zahlung.

Die QM - Akademie GmbH garantiert die Aktualität der zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen innerhalb einer Regelstudienzeit von 6 Monaten ab Zugang der Anmeldebestätigung und Rechnung. Anschließend können aktualisierte Unterlagen ausschließlich gegen Gebühr erlangt werden. Innerhalb der Regelstudienzeit steht dem Teilnehmer kostenfrei ein Tutor zur Verfügung. Wird der Tutor nach Ablauf der Regelstudienzeit von 6 Monaten ab Zugang der Anmeldebestätigung und Rechnung in Anspruch genommen, muss die Unterstützung des Tutors kostenpflichtig hinzugebucht werden.

Durch seine Anmeldung bestätigt der Teilnehmer die Kenntnisnahme der Studienbedingungen, der Studieninhalte sowie die Prüfungsbedingungen: Die Prüfung muss am letzten Seminartag eines beliebigen Präsenzseminares der QM - Akademie GmbH mit regulärer DEKRA Prüfung absolviert werden, da ein Prüfer anwesend sein muss.

 


Vertragsbedingungen der QM - Akademie Partnerschaft

 

1. Gegenstand der QM - Akademie Partnerschaft

Die QM - Akademie GmbH erbringt dem Vertragspartner die im Beiblatt zur QM - Akademie Partnerschaft aufgeführten Leistungen. Die QM - Akademie Partnerschaft ist dabei immer an die im Vertrag genannte natürliche Person als Vertragspartner gebunden, nicht an eine Firma!

 

2. Vergütung

Die Vergütung, die der Vertragspartner für eine Partnerschaft mit der QM - Akademie GmbH pro Jahr zu entrichten hat, beträgt 290,00 EUR zzgl. gesetzl. MwSt. und ist im Voraus zu entrichten. Über den Jahresbeitrag erhält der Partner eine elektronische Vorkasse-Rechnung.

 

3. Laufzeit

Die Laufzeit der QM - Akademie Partnerschaft beginnt, sofern nicht anders vereinbart, mit Eingang des Partnerschaftsvertrages. Die Laufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, sofern der Partnerschaftsvertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich und per Einschreiben zu erfolgen und ist zu richten an: QM - Akademie GmbH, Overather Feld 2, 52525 Heinsberg. Die Wirksamkeit der Kündigung wird dem Vertragspartner von der QM - Akademie GmbH schriftlich bestätigt.

 

4. Gerichtsstand / Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Firma QM - Akademie GmbH, somit Heinsberg.

 

5. Datenschutz

Mit der Übermittlung Ihrer Vertragsunterlagen stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzerklärung der QM - Akademie GmbH unter: www.qm-akademie.eu/datenschutz.html zu.

 

6. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

 

* Alle Preise netto, zzgl. gesetzl. MwSt.

 

Stand: 03/2023

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