Zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen gemäß AZAV
Die QM - Akademie bietet mit den Weiterbildungsmaßnahmen
• DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - D1
• DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - D2
• DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung
• DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
• DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Wärmedämm-Verbundsystemen und Putz-Fassaden
zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß §§ 81ff SGB III (Drittes Sozialgesetzbuch) an.
Die Maßnahmenzulassung und Zertifizierung erfolgte über die CERTQUA - Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbH.
Zertifikats-Registrier-Nr.: 2021M101480-10001 bis 10005
Zulassungszeitraum: 03.01.2022 bis 02.01.2025
Ihre Vorteile
Durch die AZAV-Zulassung kann die Teilnahme an den oben genannten Maßnahmen von der Bundesagentur für Arbeit, den Rentenversicherungsanstalten sowie den Berufsförderungswerken und von anderen Trägern gefördert werden.
Somit haben Sie bei Arbeitslosigkeit, drohender Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder beruflicher Neuorientierung sehr gute Chancen auf Übernahme der Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung und die damit verbundene Entwicklung neuer Job-Perspektiven.
Weitere Informationen zu den förderfähigen AZAV - Maßnahmen finden Sie auf den zugehörigen Infoseiten:
• DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - D1
• DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - D2
• DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung
• DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
• DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Wärmedämm-Verbundsystemen und Putz-Fassaden
Die Träger- und Maßnahmenzulassung
Zur Qualitätssicherung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bedürfen alle Träger, die eine von den Agenturen für Arbeit geförderte Maßnahme anbieten und durchführen wollen, der Zulassung durch eine fachkundige Stelle (Zertifizierungsstelle), die durch die Bundesagentur für Arbeit anerkannt wurde.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zu diesem Zweck am 05.04.2012 die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung (AZAV) erlassen. Die AZAV löst die vorherige Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV) ab, so dass die Neuzulassung von Trägern und Maßnahmen auf der Grundlage des SGB III und der AZAV zu erfolgen hat.
Hierbei wird durch externe Qualitätsprüfungsverfahren nachgewiesen, dass der Träger die angebotene Dienstleistung in guter Qualität erbringen kann.
Diesen Nachweis hat die QM - Akademie GmbH zum wiederholten Male erfolgreich erbracht.
AZAV - Träger-Zertifikat der QM - Akademie:
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