Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung oder Bildungszeit in der Bundesrepublik Deutschland
Die meisten Bundesländer bieten ihren ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, sich für eine gewisse Zeit von ihrer Arbeitsstelle freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden.
Dieser sogenannte Bildungsurlaub (bzw. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit) wird in Gesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt.
Hierbei weichen zeitlicher Umfang, die Voraussetzungen für die Anerkennung der Seminare und der Personenkreis der Anspruchberechtigten voneinander ab. Es gibt auch einige Bundesländer, die keine Bildungsurlaubsgesetze erlassen haben.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie unter: www.bildungsurlaub.de oder: www.bildungsurlaub.com
Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der Bezirksregierung Köln in wenigen Bundesländern nicht ausreicht. Dort ist für jede Einzelveranstaltung ein separater Antrag auf Anerkennung zu stellen. Für die Beantragung gibt es von der zuständigen Institution vorgegebene Fristen, die zwingend einzuhalten sind.
In der Regel müssen die Anträge zur Anerkennung einer Bildungsveranstaltung ca. 8-12 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Zudem sollte der Antrag auf Bewilligung von Bildungsurlaub beim Arbeitgeber ca. 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Vorgaben und Fristen in Ihrem Bundesland und kontaktieren Sie uns, wenn wir für Ihre Bildungsveranstaltung einen Antrag zur Anerkennung von Bildungsurlaub stellen sollen, da wir keine pauschale Beantragung durchführen.
In einigen Bundesländern ist die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen kostenpflichtig. Gebühren, die durch die anerkennende Institution für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen erhoben werden, werden von uns an den beauftragenden Teilnehmer weitergegeben.
|