Seminarüberblick
In dieser Weiterbildung wird die Verkehrswertermittlung von Immobilien für steuerliche Zwecke umfassend beleuchtet und praxisnahe Vorgehensweisen zur Immobilienbewertung aufgezeigt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die aktuellen Entwicklungen und die Anforderungen an den Nachweis einer verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer gelegt. Darüber hinaus werden die besonderen Herausforderungen beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes im Rahmen der Grundsteuer (Bundesmodell) eingehend erörtert.
Zielgruppe
Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Immobilienbewerter, Immobilienmakler, Immobilienfachwirte, Immobilienkaufleute und Bankkaufleute mit immobilienbezogener Berufserfahrung, Fachleute aus der Immobilienbranche
Inhalt der Weiterbildung
Die steuerliche Bewertung von Immobilien ist komplexer als oft angenommen. Sie geht weit über die Einheitsbewertung oder erbschaftsteuerliche Bewertungen hinaus und umfasst verschiedene Bereiche.
• Substanzbesteuerung:
• Ermittlung des Grundsteuerwertes (Bundesmodell)
• Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes im Rahmen der Grundsteuer (§ 220 BewG)
• Ertragsbesteuerung:
• Ermittlung des Verkehrswertes zur Teilwertermittlung
• Aufteilung des Kaufpreises
• Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG
• Besteuerung beim Übergang von Grundbesitz:
• Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer
• Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes im Rahmen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (§ 198 BewG)
Dauer der Weiterbildung
2 Tage
Zeiten der Weiterbildung
09.00 - 17.00h
je 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten + Pausen
Seminargebühr
955,00 EUR (QM-Akademie Partner = 859,50 EUR) zzgl. gesetzl. MwSt.
Seminarleiter
Andreas Jardin
Dipl.-Ing. (FH) Architekt / Immobilienökonom (ebs)
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Autor und Mitautor zahlreicher Veröffentlichungen zur Immobilienwertermittlung
Mitglied im Arbeitskreis 6 Immobilienwertermittlung des DVW
Ehrenamtliches Mitglied im Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte NRW sowie im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis
Besonderheit
Diese Weiterbildung wird im Rahmen der Rezertifizierung als einschlägige Fortbildung von der DEKRA, dem TÜV und anderen namhaften Zertifizierern anerkannt.
Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Diese Weiterbildung erfüllt die Anforderungen der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung (GewO) sowie § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) mit einem Umfang von 12 Zeitstunden. Die absolvierten Zeitstunden werden auf der Teilnahme-Urkunde ausgewiesen.
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