Seminarüberblick
Durch die Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) 2021 und das Inkrafttreten der neuen ImmoWertV 2021 am 1. Januar 2022 wird die bisherige ImmoWertV 2010 und die dazugehörigen Einzelrichtlinien (Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), Sachwertrichtlinie (SW-RL), Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und der verbliebene Teil 2 der Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006)) durch eine vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung und ergänzende Anwendungshinweise (ImmoWertA) abgelöst.
Bislang fanden sich die Vorgaben zur Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen für die Wertermittlung von Grundstücken erforderlichen Daten in der ImmoWertV 2010 und den vorgenannten fünf Einzelrichtlinien. Hierbei beschränkte sich die ImmoWertV 2010 auf Kernaussagen. Detailliertere Vorgaben, die jedoch lediglich Empfehlungscharakter hatten und nicht von allen Ländern umgesetzt wurden, fanden sich in den genannten Einzelrichtlinien.
Um die Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken zukünftig bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen umzusetzen, werden alle wesentlichen Grundsätze verbindlich in der neuen ImmoWertV 2021 geregelt sein. Inhaltliche Änderungen an den bisherigen Vorgaben sind nur in begrenztem Umfang vorgesehen.
Ziel der Weiterbildung
Durch eine Gegenüberstellung "ImmoWertV 2021 > ImmoWertV 2010" sollen die Teilnehmer alle für die Praxis notwendigen Änderungen erfahren, um diese dann praxisgerecht und zeitnah umsetzen zu können.
Zielgruppe
Bauingenieure und Architekten, Absolventen einer anderen geeigneten Hoch- oder Fachhochschulausbildung, Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker im Bau- und Baunebengewerbe, Immobilienfachwirte, Immobilienmakler und Immobilien- und Bankkaufleute mit Erfahrungen im Bereich der Immobilienbewertung sowie der Bewertung von Rechten und Belastungen
Inhalt der Weiterbildung
Die folgenden Themenbereiche werden im Rahmen der Veranstaltung erörtert und ggf. anhand verschiedener Aufgabenstellungen bzw. Beispielen verdeutlicht und eingeübt:
• Gegenüberstellung "ImmoWertV 2021 > ImmoWertV 2010"
• Struktur des novellierten Wertermittlungsrechts
• Neue Klarstellungen und Verbindlichkeiten
• Eindeutigere Definitionen
• Ausgeprägtere Modellkonformität
• Vereinheitlichung von Verfahrensabläufen
Dauer der Weiterbildung
1 Tag
Zeiten der Weiterbildung
09.00 - 17.00h
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten + Pausen
Seminargebühr
410,00 EUR (QM-Akademie Partner = 369,00 EUR) zzgl. gesetzl. MwSt.
Seminarleiter
Alexander Mayrhofer
Dipl.-Ing (FH), Dipl.Wirtsch.-Ing. (FH)
Zertifizierter Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken durch die
IQ-ZERT GmbH & Co. KG gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 (IQ-ZERT / SV235)
Mitglied im Prüfungsausschuss des Instituts für Qualitätssicherung & Zertifizierung (IQ-ZERT) GmbH & Co. KG, Bonn für den Bereich Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW
Besonderheit
Diese Weiterbildung wird im Rahmen der Re-Zertifizierung als einschlägige Fortbildung von der DEKRA, dem TÜV und anderen namhaften Zertifizierern anerkannt.
Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Diese Weiterbildung erfüllt die Anforderungen der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung (GewO) sowie § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) mit einem Umfang von 6 Zeitstunden. Die absolvierten Zeitstunden werden auf der Teilnahme-Urkunde ausgewiesen.
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