Staatlich anerkannter Bildungsträger gemäß § 11 AWbG

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Staatliche Anerkennung der QM - Akademie

 

 

Die QM - Akademie ist seit dem 25.09.2013 staatlich anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung im Sinne des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) durch die Bezirksregierung Köln.

 

< Hier finden Sie den Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Köln >

 

Damit eine Bildungsveranstaltung als anerkannt gilt, muss die durchführende Bildungseinrichtung einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung im Sinne des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) stellen.

 

Die Anerkennung setzt voraus, dass die QM - Akademie als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung (siehe § 10 AWbG)

•  seit mindestens zwei Jahren besteht.

•  unabhängig vom Wechsel des pädagogischen Personals und der Teilnehmenden Lehrveranstaltungen zur Fortsetzung und Wiederaufnahme organisierten

    Lernens plant und durchführt.

•  ein Gütesiegel nachweist, das vom zuständigen Ministerium anerkannt und veröffentlicht ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die als gleichwertig anerkannt

    werden kann. In unserem Fall die Zertifizierung gemäß AZAV.

 

Den Eintrag der QM-Akademie GmbH als anerkannte Einrichtung finden Sie in der Liste der nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) anerkannten Einrichtungen im Regierungsbezirk Köln unter:

www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/48/weiterbildung/arbeitnehmerweiterbildung/einrichtungen.pdf

 

Durch die staatliche Anerkennung haben Arbeitnehmer beim Besuch von Ausbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen der QM - Akademie einen Anspruch auf Bildungsurlaub (bzw. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit).

Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung oder Bildungszeit in der Bundesrepublik Deutschland

 

Die meisten Bundesländer bieten ihren ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, sich für eine gewisse Zeit von ihrer Arbeitsstelle freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden.

 

Dieser sogenannte Bildungsurlaub (bzw. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit) wird in Gesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt.

Hierbei weichen zeitlicher Umfang, die Voraussetzungen für die Anerkennung der Seminare und der Personenkreis der Anspruchberechtigten voneinander ab. Es gibt auch einige Bundesländer, die keine Bildungsurlaubsgesetze erlassen haben.

 

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie unter:  www.bildungsurlaub.de  oder:  www.bildungsurlaub.com

 

Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der Bezirksregierung Köln in wenigen Bundesländern nicht ausreicht. Dort ist für jede Einzelveranstaltung ein separater Antrag auf Anerkennung zu stellen. Für die Beantragung gibt es von der zuständigen Institution vorgegebene Fristen, die zwingend einzuhalten sind.

 

In der Regel müssen die Anträge zur Anerkennung einer Bildungsveranstaltung ca. 8-12 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Zudem sollte der Antrag auf Bewilligung von Bildungsurlaub beim Arbeitgeber ca. 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.

 

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Vorgaben und Fristen in Ihrem Bundesland und kontaktieren Sie uns, wenn wir für Ihre Bildungsveranstaltung einen Antrag zur Anerkennung von Bildungsurlaub stellen sollen, da wir keine pauschale Beantragung durchführen.

 

In einigen Bundesländern ist die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen kostenpflichtig. Gebühren, die durch die anerkennende Institution für die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen erhoben werden, werden von uns an den beauftragenden Teilnehmer weitergegeben.

Bei offenen Fragen zum Bildungsurlaub / zur Bildungsfreistellung nehmen Sie bitte persönlichen Kontakt zu uns auf:

 

Tel.:     +49 (0) 2433 - 970 180

E-Mail: info@qm-akademie.eu

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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